AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (04.09.2010)

 

§1 Allgemeines - Geltungsbereich

1. Für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen einschließlich Montagen, Reparaturen, Wartungen und sonstigen vertraglichen Leistungen gellten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hatten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Besonderheiten bei der Onlinebestellung

Vertragsschluss

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons "Bestellung abschließen" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Sollten Sie binnen 4 Wochen keine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.

Verkauf nur an Unternehmer bzw. Gewerbetreibende. Kein Verkauf an private Endverbraucher!

Eine Rücknahme der Artikel erfolgt nicht.

Mit der Bestellung erklärt der Käufer ausdrücklich, das er Gewerbetreibender ist und erkennt die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an.

Den Zwischenverkauf der Artikel behalten wir uns vor.

Zahlbar per Vorkasse innerhalb von 8 Tagen nach Kauf.

 

§2 Angebot -Angebotsunterlagen

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen. wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Bei Lieferung innerhalb von 30 Tagen gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

2. Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden und Zusicherungen unserer Vertreter und Mitarbeiter sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Die zum Vertragsangebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend.

3. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

 

§3 Montage

1. Nicht zu unseren Leistungen gehört die Erstellung von elektrischen Leitungen, Wasser-, Abwasser-, Gas-, Kühl- und Tauwasserleitungen, sowie den entsprechenden Anschlüssen.

Die Leitungen und Anschlüsse hat der Besteller auf seine Kosten von konzessionierten Fachfirmen ausführen zu lassen.

2. Die Montage der gelieferten Geräte erfolgt nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung. Ist Montage vereinbart, hat der Besteller für ungehinderte Einbringung der bestellten Geräte und ungehinderten Zugang zu den Montagestellen zu sorgen.

3. Montagekosten anlässlich der Lieferung sind Im Preis nur eingeschlossen, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Nicht zu den Montagekosten gehören die Kosten für die An- und Abfahrt des Monteurs. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

4. Sollte sich ergeben, dass zum vereinbarten Liefertermin die Räume des Bestellers nicht einbaubereit sind, trägt dieser die hierdurch entstehenden Mehrkosten. insb. Lagerkosten und Kosten einer nochmaligen Anlieferung. Sollten unsere Waren In einem anderen Raum als der Verwendungsstelle gelagert werden müssen, ist der Besteller für die ordnungsgemäße Lagerung allein verantwortlich.

 

§4 Preise – Zahlungsbedingungen

1. Maßgebend sind die In der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise “ab Nordhausen", ausschließlich Lieferungs- und Verpackungskosten; diese werden gesondert In Rechnung gestellt.

2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort nach Erhalt der Ware fällig; dies gilt auch bei Teillieferungen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Die Annahme Von Schecks und Wechseln erfolgt stets nur erfüllungshalber. Die Annahme von Wechseln bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung; Wechsel und Diskontspesen gehen dabei zu Lasten des Bestellers.

4. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Besteller bleibt vorbehalten, uns nachzuweisen. dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

6. Der Besteller ist zu Ratenzahlungen nur berechtigt, sofern Ihm dies in der schriftlichen Auftragsbestätigung gestattet ist. Ratenzahlungen werden nur vereinbart, wenn die vorgesehene Finanzierungsstelle die Finanzierung annimmt und dies schriftlich bestätigt. Eine jeweilige Restschuld wird ohne Rücksicht auf den vereinbarten Zahlungstermin sofort fällig,

wenn:

a. der Besteller mit zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen in Verzug gerät,

b. der Besteller seine Zahlungen einstellt, gegen ihn ein Vergleichs , oder Konkursverfahren eröffnet oder beantragt wird, er bei seinen Gläubigern um ein Moratorium nachsucht oder ein Vergleichsverfahren anstrebt,

c. der Besteller gegen die ihm nach dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen trotz Mahnung in erheblicher Weise verstößt oder in Annahmeverzug gerät,

d. sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich verschlechtern,

e. vereinbarte Zahlungsbedingungen vom Besteller nicht eingehalten werden.

 

§5 Liefer- und Leistungszeit

1. Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen, aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten-, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat uns der Besteller zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosen Ablauf dieser Nachfrist ist der Besteller berechtigt. vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte.

4. Die Einhaftung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

5. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder er weigert sich, die bestellen Waren abzunehmen, so sind wir berechtigt, pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des Auftragswertes ohne konkreten Nachweis des Schadens zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch besonderen Nachweis behalten wir uns vor. Dem Besteller bleibt vorbehalten, nachzuweisen, daß uns kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist.

6. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

 

§6 Gefahrenübergang

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Nordhhausen” vereinbart.

2. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

3. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

 

§7 Gewährleistung

1. Wir gewährleisten, dass die von uns verkauften neuen Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Gefahrübergang. Soweit Vertragsgegenstand gebrauchte Geräte sind, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

2. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich. spätestens aber innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen.

3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Teile, die wegen Ihrer stofflichen Beschaffenheit und nach Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verschleiß unterliegen, wie z. B. Dichtungen, Siebe. Glühlampen u.s.w.. Weiterhin erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf Schäden, die auf fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, auf der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und auf Nichtbeachtung der Betriebsanleitung beruhen. Gleiches gilt für solche Schäden die durch chemische, elektro-chemische, elektrische Einflüsse entstehen.

4. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-. Wege-. Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

5. Sind wir zur Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht innerhalb angemessener Frist in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen.

6. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für unsere Geräte und schließen weitergehende Ansprüche des Bestellers — gleich aus welchen Rechtsgründen -- aus. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an den gelieferten Geräten selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers, es sei denn, daß die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften sind Schadensersatzansprüche ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hatte, Mangelfolgeschäden zu vermeiden.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unsere Mitarbeiter. Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§8 Eigentumsvorbehalt

1. Die von uns gelieferten Geräte bleiben bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung -- auch bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks—unser Eigentum.

2. Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers — insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruches des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt — soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.

3. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferten Gegenstände im ordentlichen Geschäftsgang im eigenen Namen weiter zu verkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmtem Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

4. Werden die von uns gelieferten Gegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, vermischt oder verbunden, so steht uns das Eigentum an der neuen Sache in dem Bruchteil zu, der dem Rechnungswert unserer Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung entspricht. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß die Sache den Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns unentgeltlich.

5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

§9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Deutschen Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Besteller Vollkaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuches ist, wird das Amtsgericht Nordhausen als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftsitz Erfüllungsort.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.